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Drohnenklassen C0 bis C4: was die Kennzeichnung Ihrer Drohne bedeutet

C0, C1, C2, C3, C4: was die auf Ihrer Drohne markierte Klasse bedeutet, was sie Ihnen erlaubt und der oft missverstandene Unterschied zur CE-Kennzeichnung.

Aktualisiert am .

Seit 2024 trägt eine neue Drohne, die in der offenen Kategorie fliegen soll, ein kleines Etikett: ein Logo mit einer Zahl, von C0 bis C4. Diese Kennzeichnung ist keine Zierde: Sie entscheidet, wo Sie fliegen dürfen und welche Pflichten Sie treffen. Hier steht, was jede Klasse bedeutet, was sie erlaubt und warum man sie keinesfalls mit der CE-Kennzeichnung verwechseln darf.

Woher diese Klassen kommen

Der europäische Rahmen unterscheidet Drohnen nach ihrem Risiko, das vor allem von Masse und Sicherheitsausstattung abhängt. Jeder Risikostufe entspricht eine Klasse, festgelegt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945: von C0 (am leichtesten, am wenigsten riskant) bis C4, dazu einige Klassen für anspruchsvollere Einsätze.

Der Hersteller lässt die Drohne zertifizieren, bringt das Klassenetikett an und legt eine EU-Konformitätserklärung bei. Diese Klasse bestimmt dann zusammen mit Ihrem Nachweis die Flug-Unterkategorie (A1, A2 oder A3), die Sie nutzen dürfen.

Die Falle: CE-Kennzeichnung ≠ Klassenkennzeichnung

Das ist die häufigste Verwechslung, und sie verdient einen genaueren Blick.

Eine Drohne kann also die CE-Kennzeichnung tragen, ohne ein Klassenetikett zu haben: So ist es bei allen älteren Geräten. Dann ist sie nicht „Klasse C-irgendwas“ – sie ist ohne Klassenkennzeichnung und fällt unter eine besondere Regelung (siehe unten).

Merksatz: CE hat fast alles; das Klassenetikett C0–C4 tragen nur neuere, für die offene Kategorie zertifizierte Drohnen.

Die fünf Klassen der offenen Kategorie

C0 – unter 250 g

Die Klasse der Leichtgewichte. Höchstabflugmasse unter 250 Gramm, begrenzte Geschwindigkeit. Eine C0 fliegt in der Unterkategorie A1, der freizügigsten, und verlangt grundsätzlich keinen Nachweis und keine Fernidentifizierung. Es ist die Klasse der meisten kleinen Consumer-Kameradrohnen.

C1 – unter 900 g

Eine Stufe höher. Höchstmasse unter 900 Gramm (oder eine auf 80 Joule begrenzte Aufprallenergie). Die C1 muss die direkte Fernidentifizierung und die Geo-Sensibilisierung tragen (Warnung bei Annäherung an eingeschränkte Gebiete), ein Licht führen und einen Warnhinweis bei niedrigem Akkustand geben. Sie fliegt ebenfalls in A1, aber ohne absichtliches Überfliegen von Personen, und erfordert die Online-Schulung A1/A3.

C2 – unter 4 kg

Die schwerere Drohne, die dennoch nah an Menschen darf. Höchstmasse unter 4 Kilogramm. Die C2 muss einen Langsamflugmodus (auf 3 m/s begrenzt) besitzen, zusätzlich zu Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung. Es ist die einzige Klasse mit Zugang zur Unterkategorie A2 – aber nur, wenn Sie das A2-Zeugnis besitzen. Ohne dieses bleibt sie auf A3-Bedingungen beschränkt.

C3 – unter 25 kg

Die Schwergewichte. Höchstmasse unter 25 Kilogramm und charakteristische Abmessung unter 3 Metern. Die C3 trägt Fernidentifizierung, Geo-Sensibilisierung und Lichter. Sie fliegt in A3, fern von Wohngebieten und Unbeteiligten.

C4 – unter 25 kg, ohne Automatik

Die Klasse für den Modellflug. Gleiche Massegrenze wie die C3 (unter 25 kg), aber mit einer Besonderheit: Die C4 darf keine automatischen Steuerungsmodi besitzen (außer Stabilisierung und Hilfe bei Verbindungsverlust). Im Gegenzug muss sie keine Fernidentifizierung und keine Geo-Sensibilisierung tragen. Sie fliegt in A3.

Übersichtstabelle

Klasse Höchstmasse Unterkategorie Fernidentifizierung Besonderheit
C0 < 250 g A1 Nicht erforderlich Grundsätzlich kein Nachweis
C1 < 900 g A1 Erforderlich Oder Aufprallenergie < 80 J
C2 < 4 kg A2 (mit A2-Zeugnis) oder A3 Erforderlich Langsamflugmodus Pflicht
C3 < 25 kg A3 Erforderlich Abmessung < 3 m
C4 < 25 kg A3 Nicht erforderlich Keine Automatikmodi (Modellflug)

Der tatsächliche Zugang zu einer Unterkategorie hängt auch von Ihrem Nachweis ab: Eine C2 fliegt nur mit A2-Zeugnis in A2.

Und die Klassen C5 und C6?

Vielleicht begegnen Ihnen die Bezeichnungen C5 und C6. Es gibt sie tatsächlich, aber sie gehören nicht zur offenen Kategorie: Sie eröffnen den Zugang zur speziellen Kategorie, einem stärker regulierten Rahmen (Standardszenarien mit zusätzlichen Anforderungen). Eine C5 kann sogar eine mit einem Umrüstsatz ausgestattete C3 sein. Für den Freizeitgebrauch in der offenen Kategorie betreffen Sie nur die Klassen C0 bis C4.

Und wenn meine Drohne kein Klassenetikett hat?

Das ist bei allen Geräten der Fall, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden – dem Datum, ab dem die Klassenkennzeichnung zur Regel wurde. Diese nicht gekennzeichneten Drohnen verschwinden deshalb nicht: Sie genießen eine besondere, aber eingeschränkte Regelung:

Also kein Zugang zu A2 und nicht zum personennahen Flug, der den Klassen C1 und C2 vorbehalten ist. Und Achtung: Diese Regelung gilt nur für Geräte, die vor diesem Datum bereits in Verkehr waren (oder zum Eigengebrauch gebaut wurden). Eine danach verkaufte, nicht gekennzeichnete Drohne darf nicht in der offenen Kategorie fliegen. Da der Hersteller für diese Geräte keine zertifizierte Masse angibt, wiegen Sie Ihre Drohne, um zu wissen, auf welcher Seite der 250 g sie liegt.

Wo finde ich die Klasse meiner Drohne?

Das Klassenetikett ist an der Drohne selbst (und auf der Verpackung) sichtbar und unauslöschlich angebracht. Sie finden es auch in der mit der Drohne gelieferten EU-Konformitätserklärung und meist auf dem Produktdatenblatt des Herstellers. Im Zweifel zählt die Konformitätserklärung, nicht das Werbeblatt.

Häufige Fragen

Genügt die CE-Kennzeichnung, um in der offenen Kategorie zu fliegen?

Nein. Die CE-Kennzeichnung bescheinigt nur die allgemeine Konformität des Produkts. Ihre Flug-Unterkategorie bestimmt das Klassenetikett (C0 bis C4). Eine Drohne mit CE, aber ohne Klasse gilt als Gerät ohne Klassenkennzeichnung.

Mit welcher Klasse darf ich ohne Nachweis fliegen?

Mit der Klasse C0: In A1 verlangt sie grundsätzlich keinen Nachweis und keine Prüfung. Ab der C1 wird die Online-Schulung A1/A3 nötig.

Welche Klasse erlaubt als einzige den personennahen Flug mit einer schweren Drohne?

Die Klasse C2, in der Unterkategorie A2 – aber nur mit dem A2-Zeugnis. Ohne dieses ist eine C2 auf A3-Bedingungen beschränkt.

Müssen eine C0 oder eine C4 eine Fernidentifizierung aussenden?

Nein. Weder die Klasse C0 noch die Klasse C4 muss eine direkte Fernidentifizierung tragen. Für die Klassen C1, C2 und C3 ist sie dagegen erforderlich.

Meine Drohne hat kein Klassenetikett – ist sie verboten?

Nein, wenn sie vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurde. Dann fliegt sie unter 250 g in A1, darüber in A3. Eine nach diesem Datum verkaufte, nicht gekennzeichnete Drohne ist für die offene Kategorie hingegen nicht konform.

Quellen

Angaben ohne Gewähr — prüfen Sie vor jedem Flug die offiziellen Quellen.

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