DroneCheck

Über DroneCheck

DroneCheck ist ein unabhängiger Dienst, der europäisches und nationales Drohnenrecht in konkrete Antworten übersetzt: was Sie mit Ihrer Drohne, in Ihrem Land, bei Ihrer Art zu fliegen tatsächlich dürfen.

Warum es diese Website gibt

Seit Geltung der Verordnung (EU) 2019/947 muss eine Fernpilotin oder ein Fernpilot mindestens vier Quellen zusammenführen, um zu wissen, was gilt: die europäische Verordnung selbst, die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 zu den Drohnenklassen, die nationalen Regelungen, die auf dem europäischen Rahmen aufsetzen, und die Herstellerunterlagen, um die tatsächliche Klasse des Geräts zu bestimmen. Alle diese Quellen sind öffentlich – keine davon ist für jemanden geschrieben, der schlicht wissen möchte, ob er starten darf.

Am größten ist die Lücke bei den Fragen, die am häufigsten auftauchen: Ist eine 249-g-Drohne wirklich von allem befreit? Muss man sich auch ohne Kamera registrieren? Was ändert sich zwischen einem Gerät mit C1-Kennzeichnung und demselben Modell ohne Klassenkennzeichnung? DroneCheck antwortet ausgehend von Ihrer Situation, nicht vom Gesetzestext.

Wie der Rechner funktioniert

Das Ergebnis ist nicht vorformuliert, sondern berechnet. Ihre Angaben – Masse und Klasse der Drohne, Kamera, Land, Art der Nutzung, Flugumgebung – speisen eine Regel-Engine, welche die Logik der Rechtstexte nachbildet. Sie gibt die anwendbare Unterkategorie (A1, A2 oder A3) aus, die daraus folgenden Pflichten (Registrierung, Kompetenznachweis, Fernidentifizierung, elektronische Sichtbarkeit) sowie die konkreten Grenzen für Höhe und Abstand zu Menschen.

Woher die Daten stammen

Jede angezeigte Regel ist mit einer offiziellen Quelle hinterlegt, die auf der Seite „Rechtsquellen“ aufgeführt ist. Konkret:

  • Der europäische Rahmen stammt aus den Verordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945 sowie aus Veröffentlichungen der EASA.
  • Die nationalen Besonderheiten stammen von der jeweils zuständigen Behörde: DGAC und AlphaTango für Frankreich, das LBA für Deutschland, die AESA für Spanien.
  • Die Drohnenklassen (C0 bis C4) werden den Herstellerunterlagen entnommen und mit öffentlichen Listen klassenzertifizierter Geräte abgeglichen. Ein Gerät, dessen Klasse nicht bestätigt werden konnte, gilt als nicht gekennzeichnet – geraten wird nie.
  • Lässt sich ein nationaler Wert nicht anhand einer offiziellen Quelle bestätigen, wird er gar nicht angezeigt, statt geschätzt zu werden.

Rechtsquellen

Aktualisierung und Korrekturen

Das Drohnenrecht bewegt sich: Übergangsfristen laufen aus, neue Klassenzertifizierungen kommen hinzu, nationale Regelungen werden geändert. Die Daten werden überprüft, sobald eine Änderung in den offiziellen Quellen auffällt. Wenn Sie eine veraltete oder falsche Angabe finden, schreiben Sie uns – Hinweise von Fernpilotinnen und Fernpiloten sind die wichtigste Korrekturquelle der Website.

Wer DroneCheck betreibt

Die Website wird als Einzelperson von Julien CLERO in Rennes (Frankreich) betrieben. Sie wird selbst entwickelt und gepflegt, ohne ausgelagerte Textarbeit: die rechtlichen Inhalte entstehen aus den Rechtstexten selbst und nicht aus anderen Websites.

Was DroneCheck nicht ist

DroneCheck ist eine Entscheidungshilfe, keine Rechtsberatung und kein amtlicher Dienst. Es ersetzt weder die Veröffentlichungen der Luftfahrtbehörden noch die Prüfung der am Flugtag geltenden geografischen Gebiete (NOTAM, SUP AIP, zeitweilige Beschränkungen). Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit eines Fluges bleibt beim Fernpiloten.

Wie sich die Website finanziert

DroneCheck ist kostenlos und ohne Konto nutzbar. Finanziert wird die Website über Werbung und über Affiliate-Links, die stets als solche gekennzeichnet sind. Diese Einnahmen haben keinerlei Einfluss auf das rechtliche Ergebnis: die Regel-Engine kennt keine Werbetreibenden, und keine kommerzielle Empfehlung kann eine angezeigte Pflicht verändern.

Eine Frage oder ein Fehler zu melden? Schreiben Sie uns.

Prüfen Sie Ihre Situation

Zwei Minuten genügen, um zu erfahren, was Sie mit Ihrer Drohne dürfen.

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