Rechtsquellen
DroneCheck stützt sich auf die folgenden offiziellen Texte und öffentlichen Daten. Die Ergebnisse sind Richtwerte und ersetzen weder die Konsultation der untenstehenden Quellen noch der temporären Einschränkungen vor jedem Flug.
Frankreich
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 — EUR-Lex
- Offene Kategorie für Drohnen — EASA
- Freizeitdrohnen: Wissenswertes — service-public.fr
- Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie — Ministerium
- AlphaTango — Registrierung als Betreiber
- Karte der Einschränkungen für Freizeitdrohnen — Géoportail
Hinweise
- Die bereitgestellten Informationen beruhen auf den verfügbaren offiziellen regulatorischen Daten. Sie sind Richtwerte und ersetzen nicht die Konsultation von NOTAMs, SUP AIP und weiteren temporären Einschränkungen vor jedem Flug.
- Der Nachtflug ist in der offenen Kategorie in Frankreich verboten (eine außergewöhnliche Präfekturgenehmigung ist erforderlich), auch wenn die europäische Verordnung ihn grundsätzlich erlaubt.
- Die Registrierung als Betreiber ist ab 250 g verpflichtend (oder für jede Drohne mit Kamera/Sensor): die 800-g-Schwelle betrifft nur die elektronische Fernidentifizierung, nicht die Registrierung.
- Die Übergangsfrist für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung endete am 1. Januar 2024: Drohnen ohne Klassenkennzeichnung ab 250 g sind nun auf die Unterkategorie A3 beschränkt.
- Prüfen Sie stets die verbotenen oder eingeschränkten Gebiete (Flughäfen, sensible Orte, Parks, Militärzonen) auf Géoportail vor jedem Flug.
Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Daten zuletzt geprüft gemäß der im Projekt integrierten verifizierten Recherche.
Deutschland
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 — EUR-Lex
- Offene Kategorie für Drohnen — EASA
- Drohnen — Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul)
- Drohnenflug — DFS Deutsche Flugsicherung
Hinweise
- Die bereitgestellten Informationen beruhen auf den verfügbaren offiziellen regulatorischen Daten. Sie sind Richtwerte und ersetzen nicht die Prüfung von NOTAMs, geografischen Gebieten und weiteren temporären Einschränkungen vor jedem Flug.
- In Deutschland ist eine Halter-Haftpflichtversicherung für JEDE Drohne gesetzlich vorgeschrieben (§ 43 LuftVG), unabhängig vom Gewicht — im Gegensatz zu Frankreich, wo sie im Freizeitbereich nur empfohlen wird.
- Die Registrierung als Betreiber (Betreiber-eID beim LBA) ist ab 250 g oder für jede Drohne mit Kamera/Sensor verpflichtend.
- Der Nachtflug ist in der offenen Kategorie erlaubt, sofern die Drohne ein grünes Blinklicht führt.
- Prüfen Sie stets die geografischen Gebiete (Flughäfen, Kontrollzonen, Naturschutz, sensible Orte) auf dipul.de vor jedem Flug.
Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Daten zuletzt geprüft gemäß der im Projekt integrierten verifizierten Recherche.