VORSCHRIFTEN NACH LAND
Drohnenregeln in Deutschland
Der Rahmen der offenen Kategorie ist europäisch, doch bei entscheidenden Punkten behält jeder Staat das Sagen – und genau dort lauern die bösen Überraschungen. Hier steht, was in Deutschland konkret gilt, geprüft anhand nationaler amtlicher Quellen.
Auf einen Blick
Registrierung als Betreiber
- Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät: verpflichtend ab 250 g oder – unabhängig vom Gewicht – sobald die Drohne eine Kamera oder einen Sensor für personenbezogene Daten trägt. Nur ein Spielzeug ohne Sensor ist ausgenommen.
- Zuständige Behörde: Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
- Gebühr: 20 €.
- Die erhaltene Betreiber-Registrierungsnummer muss an jeder Ihrer Drohnen angebracht werden.
Nachweise des Fernpiloten
- Der Kompetenznachweis A1/A3 wird über eine Online-Schulung mit Online-Prüfung erworben. Gebühr: 25 €.
- Das A2-Zeugnis setzt den A1/A3-Nachweis, eine erklärte praktische Eigenschulung und eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle voraus. Gebühr: 30 €.
- Diese Nachweise gelten 5 Jahre und werden unionsweit anerkannt.
Nachtflug
Der Nachtflug ist in der offenen Kategorie erlaubt, sofern die Drohne ein grünes Blinklicht führt. Alle übrigen Regeln bleiben wie am Tag, allen voran der Flug in Sichtweite.
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für JEDE Drohne verpflichtend, ohne Gewichtsgrenze – auch für die leichtesten. Der Nachweis ist bei jedem Flug mitzuführen.
Mindestalter
- Mindestalter des Fernpiloten: 16 Jahre.
Fernidentifizierung
Es gibt keine nationale Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung: Die Fernidentifizierung ergibt sich allein aus der Klasse der Drohne (C1, C2, C3).
Geografische Gebiete
Die allgemeine Grenze von 120 m kann abgesenkt sein, und manche Gebiete sind gesperrt oder an Bedingungen geknüpft: Flughäfen, militärische Anlagen, Naturschutzgebiete, sensible Orte. Diese Beschränkungen ändern sich – prüfen Sie vor jedem Flug das offizielle Portal.
dipul — Digitale Plattform Unbemannte LuftfahrtSanktionen
Verstöße gegen die Vorschriften sind bußgeldbewehrt. Wir nennen keinen Betrag: Ein Bußgeldkatalog je Verstoß ließ sich aus keiner amtlichen Quelle belegen, und die anderswo kursierenden Zahlen sind nicht überprüfbar.
Besonderheiten in Deutschland
- Die Betreiber-Registrierungsnummer muss physisch an der Drohne angebracht sein, auch wenn sie bereits in die Fernidentifizierungsfunktion eingetragen wurde.
- Die Versicherungsbestätigung ist bei jedem Flug mitzuführen: Fliegen ohne Nachweis ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Der Überflug von Wohngrundstücken ist ohne Zustimmung des Eigentümers untersagt – außer bei Drohnen bis 250 g ohne Aufzeichnungsfähigkeit oder bei einer Flughöhe von mindestens 100 Metern.
- Einzuhaltende Abstände: 1,5 km von den Grenzen von Flugplätzen und 1 km von denen von Flughäfen – Letzteres fällt in die spezielle Kategorie.
Häufige Fragen
Darf man in Deutschland nachts fliegen?+
Der Nachtflug ist in der offenen Kategorie erlaubt, sofern die Drohne ein grünes Blinklicht führt. Alle übrigen Regeln bleiben wie am Tag, allen voran der Flug in Sichtweite.
Muss man seine Drohne in Deutschland registrieren?+
Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät: verpflichtend ab 250 g oder – unabhängig vom Gewicht – sobald die Drohne eine Kamera oder einen Sensor für personenbezogene Daten trägt. Nur ein Spielzeug ohne Sensor ist ausgenommen. Zuständige Behörde: Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Gebühr: 20 €.
Ist eine Versicherung in Deutschland Pflicht?+
Eine Haftpflichtversicherung ist für JEDE Drohne verpflichtend, ohne Gewichtsgrenze – auch für die leichtesten. Der Nachweis ist bei jedem Flug mitzuführen.
Ab welchem Alter darf man in Deutschland eine Drohne fliegen?+
Mindestalter des Fernpiloten: 16 Jahre.
Braucht meine Drohne in Deutschland eine elektronische Kennzeichnung?+
Es gibt keine nationale Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung: Die Fernidentifizierung ergibt sich allein aus der Klasse der Drohne (C1, C2, C3).
Siehe auch
Offizielle Quellen
- Drohnen — Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul)
- § 43 LuftVG — obligation d'assurance
- § 21h LuftVO — zones géographiques
Angaben zur Orientierung, erstellt auf Grundlage der genannten amtlichen Quellen. Sie ersetzen nicht die Prüfung der geografischen Gebiete und temporärer Beschränkungen vor jedem Flug.
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