VORSCHRIFTEN NACH LAND
Drohnenregeln in Spanien
Der Rahmen der offenen Kategorie ist europäisch, doch bei entscheidenden Punkten behält jeder Staat das Sagen – und genau dort lauern die bösen Überraschungen. Hier steht, was in Spanien konkret gilt, geprüft anhand nationaler amtlicher Quellen.
Auf einen Blick
Registrierung als Betreiber
- Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät: verpflichtend ab 250 g oder – unabhängig vom Gewicht – sobald die Drohne eine Kamera oder einen Sensor für personenbezogene Daten trägt. Nur ein Spielzeug ohne Sensor ist ausgenommen.
- Zuständige Behörde: Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA).
- Das Verfahren ist kostenlos.
- Die Registrierung ist alle 3 Jahre zu erneuern.
- Die erhaltene Betreiber-Registrierungsnummer muss an jeder Ihrer Drohnen angebracht werden.
Nachweise des Fernpiloten
- Der Kompetenznachweis A1/A3 wird über eine Online-Schulung mit Online-Prüfung erworben. Das Verfahren ist kostenlos.
- Das A2-Zeugnis setzt den A1/A3-Nachweis, eine erklärte praktische Eigenschulung und eine zusätzliche, online unter Aufsicht abgelegte Theorieprüfung voraus.
- Diese Nachweise gelten 5 Jahre und werden unionsweit anerkannt.
Nachtflug
Der Nachtflug ist in der offenen Kategorie erlaubt, sofern die Drohne ein grünes Blinklicht führt. Alle übrigen Regeln bleiben wie am Tag, allen voran der Flug in Sichtweite.
Versicherung
Die Haftpflichtversicherung ist in der Unterkategorie A2, in der speziellen und der zulassungspflichtigen Kategorie sowie ab 20 kg verpflichtend. In A1 und in A3 unter 20 kg wird sie nicht verlangt.
Mindestalter
- 12 Jahre in der Unterkategorie A1 mit einer Drohne der Klasse C0, die kein Spielzeug ist.
- 14 Jahre in den übrigen Fällen der offenen Kategorie.
Fernidentifizierung
Es gibt keine nationale Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung: Die Fernidentifizierung ergibt sich allein aus der Klasse der Drohne (C1, C2, C3).
Geografische Gebiete
Die allgemeine Grenze von 120 m kann abgesenkt sein, und manche Gebiete sind gesperrt oder an Bedingungen geknüpft: Flughäfen, militärische Anlagen, Naturschutzgebiete, sensible Orte. Diese Beschränkungen ändern sich – prüfen Sie vor jedem Flug das offizielle Portal.
ENAIRE DronesSanktionen
Der häufigste Verstoß, die fehlende Registrierung, wird mit einer Geldbuße von bis zu 45.000 € geahndet. Andere Verstöße (Flug in gesperrten Gebieten, Gefährdung) unterliegen eigenen, teils schärferen Sanktionen.
Besonderheiten in Spanien
- Für den Betrieb im städtischen Umfeld ist eine vorherige Anzeige bei den Behörden mindestens 5 Tage im Voraus verpflichtend; der Überflug von Gebäuden und Wohnungen ist untersagt.
- Das städtische Umfeld ist weit gefasst: Es reicht vertikal bis 300 Meter über das höchste Hindernis im Umkreis von 600 Metern.
- Eine Drohne der Klasse C1 ab 250 g muss mindestens 5 Meter Abstand zu Gebäuden und Wohnungen halten, selbst wenn der Flug außerhalb dieser Bereiche stattfindet.
- Die Betreibernummer muss mit bloßem Auge lesbar sein, wenn die Drohne am Boden steht; bei sehr kleinen Geräten darf sie im Batteriefach angebracht werden.
Häufige Fragen
Darf man in Spanien nachts fliegen?+
Der Nachtflug ist in der offenen Kategorie erlaubt, sofern die Drohne ein grünes Blinklicht führt. Alle übrigen Regeln bleiben wie am Tag, allen voran der Flug in Sichtweite.
Muss man seine Drohne in Spanien registrieren?+
Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät: verpflichtend ab 250 g oder – unabhängig vom Gewicht – sobald die Drohne eine Kamera oder einen Sensor für personenbezogene Daten trägt. Nur ein Spielzeug ohne Sensor ist ausgenommen. Zuständige Behörde: Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA). Das Verfahren ist kostenlos.
Ist eine Versicherung in Spanien Pflicht?+
Die Haftpflichtversicherung ist in der Unterkategorie A2, in der speziellen und der zulassungspflichtigen Kategorie sowie ab 20 kg verpflichtend. In A1 und in A3 unter 20 kg wird sie nicht verlangt.
Ab welchem Alter darf man in Spanien eine Drohne fliegen?+
12 Jahre in der Unterkategorie A1 mit einer Drohne der Klasse C0, die kein Spielzeug ist. 14 Jahre in den übrigen Fällen der offenen Kategorie.
Braucht meine Drohne in Spanien eine elektronische Kennzeichnung?+
Es gibt keine nationale Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung: Die Fernidentifizierung ergibt sich allein aus der Klasse der Drohne (C1, C2, C3).
Siehe auch
Offizielle Quellen
- Categoría abierta A1/A2/A3 — AESA
- Real Decreto 517/2024 (texte consolidé) — BOE
- Ley 21/2003 de Seguridad Aérea (sanctions) — BOE
- Zonas geográficas de UAS — ENAIRE
Angaben zur Orientierung, erstellt auf Grundlage der genannten amtlichen Quellen. Sie ersetzen nicht die Prüfung der geografischen Gebiete und temporärer Beschränkungen vor jedem Flug.
Und für Ihre Drohne konkret?
Diese Seite beschreibt den nationalen Rahmen. Für IHRE genauen Pflichten in Spanien starten Sie den Rechner.
Meine Pflichten berechnen