Nahezu jeder Freizeitflug mit einer Drohne findet in der offenen Kategorie statt – dem einfachsten Regime der europäischen Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. „Offen“ heißt aber nicht „ohne Regeln“: Die Kategorie gliedert sich in drei Unterkategorien – A1, A2 und A3 –, die festlegen, wie nah an Personen Sie fliegen dürfen. Die Klasse Ihres Geräts (C0 bis C4) und Ihr Nachweis entscheiden gemeinsam darüber, was Sie tun dürfen.
Dieser Rahmen ist unionsweit einheitlich. Einige Punkte bleiben dagegen in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten; sie sind am Ende dieses Beitrags zusammengefasst.
Die offene Kategorie in Kürze
Die offene Kategorie deckt Flüge mit geringem Risiko ohne vorherige Genehmigung ab – sofern Grenzen eingehalten werden, die für alle Unterkategorien gelten:
- Maximale Höhe: 120 m über der Oberfläche (Boden oder überflogenes Hindernis).
- Flug in Sichtweite: Der Fernpilot hält die Drohne in direkter Sicht oder lässt sich von einem Beobachter unterstützen.
- Kein Flug über Menschenansammlungen, unabhängig von der Unterkategorie.
- Keine Beförderung gefährlicher Güter, kein Abwurf von Gegenständen.
- Mindestalter des Fernpiloten: 16 Jahre nach der europäischen Verordnung, wobei jeder Staat es auf bis zu 12 Jahre senken kann.
Die drei Unterkategorien reichen von der freizügigsten nahe an Personen (A1) bis zur strengsten, die Flügen fern von Personen vorbehalten ist (A3).
A1 – „über Personen“
Die Unterkategorie A1 betrifft die leichtesten Drohnen: die Klasse C0 (unter 250 g) und die Klasse C1 (unter 900 g) sowie Geräte ohne Klassenkennzeichnung unter 250 g und zum Eigengebrauch gebaute Drohnen unter 250 g.
Was „über Personen“ erlaubt, bleibt eingegrenzt:
- Kein absichtliches Überfliegen Unbeteiligter. Mit einer C0 unter 250 g wird gelegentliches, nicht gesuchtes Überfliegen geduldet; mit einer C1 nur das unbeabsichtigte.
- Niemals über Menschenansammlungen.
Beim Nachweis gilt: Für eine C0 genügt grundsätzlich die Lektüre der Herstelleranleitung. Für eine C1 müssen Sie die Online-Schulung A1/A3 absolvieren und die zugehörige Prüfung bestehen.
A2 – „nah an Personen“
Die Unterkategorie A2 gilt für Drohnen der Klasse C2 (unter 4 kg). Sie ist der Kompromiss, um mit einem schwereren Gerät relativ nah an Personen zu fliegen – unter Einhaltung von Sicherheitsabständen:
- mindestens 30 m zu unbeteiligten Personen;
- reduzierbar auf 5 m, wenn die Drohne über einen aktivierten Langsamflugmodus verfügt.
A2 erfordert einen erweiterten Nachweis: das A2-Fernpilotenzeugnis. Der europäische Weg umfasst drei Schritte: zunächst den A1/A3-Kompetenznachweis besitzen, dann eine praktische Selbsterklärungs-Eigenschulung unter A3-Bedingungen durchführen, schließlich eine zusätzliche Theorieprüfung bestehen.
Die konkreten Modalitäten dieser Prüfung (Ort, Gebühr, Format) legt jede nationale Behörde selbst fest; sie unterscheiden sich von Land zu Land.
A3 – „fern von Personen“
Die Unterkategorie A3 zielt auf schwerere Drohnen: die Klassen C3 und C4 (unter 25 kg) sowie Geräte ohne Klassenkennzeichnung über 250 g und zum Eigengebrauch gebaute Drohnen unter 25 kg. Der Preis für dieses Gewicht ist ein großer Abstand:
- mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten;
- keine unbeteiligte Person darf sich in der Nähe des Flugbereichs aufhalten.
Erforderlich ist die Online-Schulung A1/A3 mit Prüfung. Es ist die Standard-Unterkategorie für jedes Gerät, das weder in A1 noch in A2 fliegen kann.
Der A1/A3-Kompetenznachweis in der Praxis
Der A1/A3-Nachweis wird durch eine Online-Schulung mit Online-Prüfung auf der Plattform der Zivilluftfahrtbehörde Ihres Landes erworben. Er ist 5 Jahre gültig und unionsweit anerkannt: Sie müssen ihn nicht erneut ablegen, um in einem anderen Mitgliedstaat zu fliegen.
Die Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Sachgebieten und verlangt 75 % richtige Antworten — 30 von 40. Die zusätzliche A2-Prüfung umfasst 30 Fragen, bei gleicher Schwelle.
Übersichtstabelle
| Klasse (Richtmasse) | Unterkategorie | Abstandsregel | Erforderlicher Nachweis |
|---|---|---|---|
| C0 (< 250 g) | A1 | Kein absichtliches Überfliegen Unbeteiligter; nie Menschenansammlungen | Anleitung lesen (A1/A3 empfohlen) |
| C1 (< 900 g) | A1 | Unbeabsichtigtes Überfliegen geduldet; nie Menschenansammlungen | Online-Schulung A1/A3 + Prüfung |
| C2 (< 4 kg) | A2 (oder A3) | 30 m zu Personen (5 m im Langsamflugmodus) | A2-Zeugnis (zusätzliche Theorieprüfung) |
| C3 (< 25 kg) | A3 | 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten | Online-Schulung A1/A3 + Prüfung |
| C4 (< 25 kg) | A3 | wie A3 | Online-Schulung A1/A3 + Prüfung |
| Ohne Kennzeichnung (< 250 g) | A1 | wie eine C0 | Anleitung lesen |
| Ohne Kennzeichnung (> 250 g) | A3 | wie A3 | Online-Schulung A1/A3 + Prüfung |
Eine Drohne mit Sensor (Kamera) erfordert zusätzlich die Registrierung als Betreiber bei der Behörde Ihres Landes – ein vom Fernpilotennachweis getrennter Schritt.
Der Fall der Drohnen ohne Klassenkennzeichnung
Eine Drohne ohne europäische Kennzeichnung fliegt unter 250 g in A1, darüber in A3 (bis 25 kg). Dieses Regime steht aber nicht jedem nicht gekennzeichneten Gerät offen: Der Betrieb in der offenen Kategorie setzt eine Drohne voraus, die C0 bis C4 gekennzeichnet ist, oder zum Eigengebrauch gebaut wurde, oder vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurde. Eine nicht gekennzeichnete Drohne, die nach diesem Datum verkauft wurde, erfüllt keine dieser Bedingungen.
Wie wähle ich meine Unterkategorie?
Die Logik ist zweiseitig: Die Klasse Ihrer Drohne legt fest, welche Unterkategorien theoretisch offenstehen, und Ihr Ausbildungsstand schaltet deren tatsächliche Nutzung frei. Eine C2-Drohne darf in A2 fliegen, wenn Sie das A2-Zeugnis besitzen; andernfalls bleibt sie auf A3-Bedingungen beschränkt. Prüfen Sie beim Kauf also das Klassenetikett (C0 bis C4) und denken Sie an den geplanten Einsatz.
Was sich je nach Land unterscheidet
Die oben dargestellte Grundlage ist europäisch. Die folgenden Punkte liegen dagegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Staates – es sind die Abweichungen, über die reisende Fernpiloten am häufigsten stolpern.
| Frankreich | Deutschland | Spanien | |
|---|---|---|---|
| Nachtflug | In der offenen Kategorie verboten, auch mit Beleuchtung (Ausnahmegenehmigung der Präfektur möglich, mindestens 30 Tage vorher zu beantragen) | Erlaubt, Drohne mit grünem Blinklicht ausgestattet | Erlaubt, Drohne mit mindestens einem grünen Blinklicht ausgestattet |
| Registrierung als Betreiber | Bei der Zivilluftfahrtbehörde – kostenlos | Beim Luftfahrt-Bundesamt – gebührenpflichtig (20 € für Privatpersonen) | Bei der nationalen Luftsicherheitsagentur – kostenlos, alle 3 Jahre zu erneuern |
| Haftpflichtversicherung | Für den Freizeitgebrauch nicht vorgeschrieben (prüfen Sie Ihre Police) | Für jede Drohne verpflichtend, ohne Gewichtsgrenze; Nachweis mitzuführen | Nicht vorgeschrieben in A1 und in A3 unter 20 kg; verpflichtend in A2 und ab 20 kg |
| Mindestalter des Fernpiloten | 14 Jahre | 16 Jahre (die europäische Grenze wurde nicht abgesenkt) | 12 Jahre in A1 mit einer C0; 14 Jahre in den übrigen Fällen der offenen Kategorie |
| Nationale elektronische Kennzeichnung | Ja, über 800 g, zusätzlich zur klassenbezogenen Identifizierung | Nein: Es gilt allein die klassenbezogene Fernidentifizierung | Nein: ebenso |
| Schulung A1/A3 | Schulung und Prüfung kostenlos | Lehrmaterial kostenlos, Nachweis gebührenpflichtig (25 €) | Schulung und Prüfung kostenlos |
| Überflug von Wohngebäuden | Allgemeine Regeln der offenen Kategorie | Ohne Zustimmung des Eigentümers untersagt, außer bei Drohnen bis 250 g ohne Aufzeichnungsfähigkeit oder bei einer Flughöhe von mindestens 100 m | Vorherige Anzeige bei den Behörden (mindestens 5 Tage) für den Betrieb im städtischen Umfeld sowie Überflugverbot für Gebäude und Wohnungen |
Eines ändert sich nicht: Ihre Betreiberregistrierung und Ihre Kompetenznachweise gelten unionsweit. Es sind die Betriebsregeln, die sich von Land zu Land unterscheiden, nicht Ihre Nachweise.
Alle Einzelheiten, Land für Land : Frankreich · Deutschland · Spanien
Häufige Fragen
Darf ich mit einer Drohne unter 250 g über Personen fliegen?
In A1 mit einer C0 wird nicht gesuchtes Überfliegen Unbeteiligter geduldet, es darf aber nie absichtlich erfolgen; der Flug über Menschenansammlungen ist strikt verboten.
Was unterscheidet den A1/A3-Nachweis vom A2-Zeugnis?
Der A1/A3-Nachweis wird über eine Online-Schulung mit Online-Prüfung erworben. Das A2-Zeugnis ergänzt eine erklärte praktische Eigenschulung und eine zusätzliche Theorieprüfung und schaltet die Unterkategorie A2 frei. Die praktischen Modalitäten dieser Prüfung hängen von der nationalen Behörde ab.
Wie lange sind meine Nachweise gültig?
5 Jahre – und sie sind unionsweit anerkannt.
Meine Drohne hat keine Klassenkennzeichnung – was nun?
Unter 250 g fällt sie unter A1, darüber unter A3. In beiden Fällen setzt dieses Regime voraus, dass das Gerät zum Eigengebrauch gebaut oder vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurde.
Gilt die 120-m-Grenze wirklich überall?
120 m ist die allgemeine Obergrenze der offenen Kategorie, sie kann örtlich aber abgesenkt sein (Nähe zu Flugplätzen, ausgewiesene Gebiete). Prüfen Sie vor jedem Start das offizielle Gebietsportal.
Wie alt muss man sein, um zu fliegen?
Die europäische Verordnung setzt das Mindestalter auf 16 Jahre und lässt den Staaten die Möglichkeit, es auf bis zu 12 Jahre zu senken. Prüfen Sie das Alter, das im Land Ihres Fluges gilt – siehe die Tabelle der nationalen Besonderheiten.
Quellen
- EASA — Offene Kategorie (zivile Drohnen): https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/drones-regulatory-framework-background/open-category-civil-drones
- EASA — FAQ offene Kategorie: https://www.easa.europa.eu/en/the-agency/faqs/open-category
- EASA — Wer stellt das Fernpiloten-Kompetenzzeugnis aus und wie lange gilt es: https://www.easa.europa.eu/en/faq/116458
- EASA — Drohnen ohne Klassenkennzeichnung in der offenen Kategorie: https://www.easa.europa.eu/en/the-agency/faqs/drones-without-class-identification-label-open-category
- EUR-Lex — Durchführungsverordnung (EU) 2019/947: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R0947
Nationale Quellen
- France — Exploitation de drones en catégorie ouverte (DGAC) : https://www.ecologie.gouv.fr/politiques-publiques/exploitation-drones-categorie-ouverte
- France — Utilisation d'un drone de loisir (Service-Public) : https://www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F34630
- Allemagne — Drohnen, FAQ et Fernpiloten (Luftfahrt-Bundesamt) : https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html
- Allemagne — Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) : https://www.dipul.de/
- Allemagne — § 43 LuftVG (assurance) et § 21h LuftVO (zones géographiques) : https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html
- Espagne — Catégorie ouverte, sous-catégories A1/A2/A3 (AESA) : https://www.seguridadaerea.gob.es/es/ambitos/drones/operaciones-uas-drones/operaciones-con-uas-drones---categoria-abierta-subcategorias-a1-a2-y-a3
- Espagne — Real Decreto 517/2024 (texte consolidé, BOE) : https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2024-11377